Wenn du in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist und Elternzeit nimmst, dann ist deine Krankenversicherung für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei. Solltest du allerdings in der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln oder dir wird gekündigt, kann es sein, dass du keinen Anspruch mehr auf die beitragsfreie Krankenversicherung hast. Das liegt daran, dass nur Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit haben und diese Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist. Lass dich hierzu von deiner Krankenversicherung beraten. Eventuell kannst du ja bei deinem Partner mit in die Familienversicherung oder du lässt dich selbst freiwillig versichern oder du meldest dich beim Arbeitsamt.
Solltest du bereits vorher freiwillig gesetzlich oder privat Versichert sein gelten für dich andere Regeln. Mehr dazu erfährst du hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert-/124862
Quellen zum Text:
https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/31-10-2014/kuendigung-in-elternzeit-verlust-der-beitragsfreiheit-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung
https://www.barmer.de/expertenforen/krankenversicherung-nach-der-kuendigung-in-der-elternzeit-217586
https://www.aok.de/pk/uni/forum/eltern-kind/versicherung-nach-elternzeit-aber-ohne-job/1/