Kinderkrankengeld verdoppelt

Der Bundestag hat die Ausweitung finanzieller Hilfen für Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen.

Gesetzlich Versicherte erhalten das Kinderkrankengeld doppelt so lange und auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern es wegen geschlossener Schulen und Kitas oder wegen der Aufhebung der Präsenzpflicht zu Hause bleibt.

Für Paare verdoppelt sich der Anspruch von zehn auf 20 Tage, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage. Bedingung ist, dass keine weitere Person im Haushalt die Kinder betreuen könnte. Die Eltern brauchen eine Bescheinigung der Schule oder Kita über die Schließung, um das Kinderkrankengeld beantragen zu können.

Der Anspruch soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Am kommenden Montag entscheidet darüber abschließend der Bundesrat.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/corona-pandemie-eltern-bekommen-mehr-tage-kinderkrankengeld.1939.de.html?drn:news_id=1216082

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