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Der Bundestag hat die Ausweitung finanzieller Hilfen für Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen.

Gesetzlich Versicherte erhalten das Kinderkrankengeld doppelt so lange und auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern es wegen geschlossener Schulen und Kitas oder wegen der Aufhebung der Präsenzpflicht zu Hause bleibt.

Für Paare verdoppelt sich der Anspruch von zehn auf 20 Tage, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage. Bedingung ist, dass keine weitere Person im Haushalt die Kinder betreuen könnte. Die Eltern brauchen eine Bescheinigung der Schule oder Kita über die Schließung, um das Kinderkrankengeld beantragen zu können.

Der Anspruch soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Am kommenden Montag entscheidet darüber abschließend der Bundesrat.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/corona-pandemie-eltern-bekommen-mehr-tage-kinderkrankengeld.1939.de.html?drn:news_id=1216082

10.01.2021 ∙ Echtes Leben ∙ Das Erste (Video verfügbar bis 10.01.2022 ∙ 23:59 Uhr)

Florian, Hanna und Luna haben jeweils zwei Zuhause, zwei Kinderzimmer, zwei Familien. Sie leben eine Woche bei Papa und eine Woche bei Mama, seitdem sich ihre Eltern getrennt haben. Lunas Papa passt auf, dass sie Hausaufgaben macht und ...

Wenn man das erste Mal über Elterngeld und Elternzeit nachdenkt, kann das sehr verwirrend sein. Deswegen haben wir in diesem Text ein paar Quellen gesammelt die wir bei der Suche nach Hilfe nützlich fanden. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Anlaufstellen im Raum Dresden zum Thema Elterngeld und -zeit.

Ein gute erste Anlaufstelle ist jedoch erst einmal das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hier finden sich alle möglichen Informationen die erklären, was Elterngeld und Elternzeit sind, wie man die gestalten kann und wo man diese beantragt. Der Erklärfilm: "Das Elterngeld" fasst die wichtigsten Infos kurz und anschaulich zusammen. Außerdem findet ihr dort die sehr ausführlich Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" die einem sehr viele Infos liefert oder auch den Flyer "Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus" der einem kurz wichtige Sachen erläutert.

Eine weitere gute öffentliche Quelle ist die Seite der Stadt bzw. des Jugendamtes Dresden. Hier finden sich die Antragsdokumente und es ist möglich eine Beratung in Anspruch zu nehmen, auch telefonisch und recht unkompliziert. Die Beratungszeiten des Jugendamtes Dresden sind Montag & Freitag 9-12 Uhr und Dienstag & Donnerstag 9-18 Uhr oder telefonisch in diesen Zeiten unter der HOTLINE Elterngeld 0351-4884777.

Wichtig: Elterngeld wird über das örtliche Jugendamt beantragt.

Wenn du noch weitere Beratungsmöglichkeiten suchst, so bietet Malwina eine Kontaktstelle mit Beratung für werdende Eltern. Bei der AWO Dresden, der Diakonie Dresden und dem KALEB Zentrum findet man jeweils eine Schwangerschafts- und Familienberatung, an die du dich auch wenden kannst. Hierbei musst du vorher einen Beratungstermin ausmachen.

Für Studierende der TU gibt es außerdem eine spezielle Beratungsmöglichkeit durch das Angebot des Studentenwerkes „Uni mit Kind“.

TIPP:

Solltest du während der Elternzeit deinen Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden, kann es sein, dass du aus deiner Krankenversicherung rausfällst. Dann solltest Du Dich unbedingt beraten lassen! Erste Infos findest Du unter: Verlust des Krankenversicherungsschutzes

Keine Lust auf Papierkram:

Einfach Elterngeld berät und übernimmt den Elterngeldantrag. Das Angebot und die Kosten hierfür findet Ihr auf www.einfach-elterngeld.de

Flyer als PDF

Wenn du in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist und Elternzeit nimmst, dann ist deine Krankenversicherung für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei. Solltest du allerdings in der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln oder dir wird gekündigt, kann es sein, dass du keinen Anspruch mehr auf die beitragsfreie Krankenversicherung hast. Das liegt daran, dass nur Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit haben und diese Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist. Lass dich hierzu von deiner Krankenversicherung beraten. Eventuell kannst du ja bei deinem Partner mit in die Familienversicherung oder du lässt dich selbst freiwillig versichern oder du meldest dich beim Arbeitsamt.

Solltest du bereits vorher freiwillig gesetzlich oder privat Versichert sein gelten für dich andere Regeln. Mehr dazu erfährst du hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert-/124862

Quellen zum Text:

https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/31-10-2014/kuendigung-in-elternzeit-verlust-der-beitragsfreiheit-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung

https://www.barmer.de/expertenforen/krankenversicherung-nach-der-kuendigung-in-der-elternzeit-217586

https://www.aok.de/pk/uni/forum/eltern-kind/versicherung-nach-elternzeit-aber-ohne-job/1/

  • Du wechselst während der Elternzeit den Arbeitgeber oder wirst arbeitslos? Dann kann es sein dass deine Krankenversicherung wegfällt. Informiere dich dazu bei deiner Krankenkasse: https://papaseiten.de/ (siehe unten)
  • Ihr nehmt beide Elternzeit? Dann achtet auf eure Rentenversicherung, denn Kindererziehung wird immer nur einmal bei den Rentenansprüchen berücksichtigt: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-rentenversicherung-zahlen-/124868
  • Du erhältst Bonuszahlungen auf dein Gehalt? Diese werden bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Mehr erfährst du hier: https://deinelterngeld.de/provisionen-und-boni/
  • Du bist Selbstständig und möchtest Elterngeld beantragen? Dann gelten einige Sonderregeln für dich. Mehr erfährst du hier: https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-selbststaendige/#gref
  • Bitte denk daran, dass Elternzeit und Elterngeld voneinander unabhängig sind und auch unabhängig voneinander beantragt werden.

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